Teil IV — Anhänge

Häufige Fragen

Warum ist der Verein nicht gemeinnützig?
Gemeinnützige Vereine unterliegen der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung — sie müssen Spenden in der Regel innerhalb weniger Jahre für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben, und freie Rücklagen sind nur in engen Grenzen erlaubt. Das passt nicht zum Fördertopf, der Mittel über längere Zeiträume ansammeln muss, bis genug Geld für eine Gründung oder größere Entwicklungen zusammen ist.
Was unterscheidet strako.net von einer Genossenschaft?
Genossenschaften sind ein bewährtes Modell für gemeinschaftliches Eigentum. strako.net teilt mit ihnen die Grundidee, dass die Strukturen denen gehören sollen, die sie nutzen. Der Unterschied liegt in der Struktur des Verfahrens: strako.net ist nicht eine einzelne genossenschaftliche Organisation, sondern eine wachsende Sammlung von Diensten unter dem Dach eines Vereins. Neue Dienste entstehen über die Wunschbox (Kapitel 7) und werden demokratisch finanziert, ohne dass für jeden Dienst eine eigene Genossenschaft gegründet werden muss. Das macht das Modell schneller anpassungsfähig und für kleine Dienste praktikabel.
Was passiert, wenn der Verein aufgelöst wird?
Bei einer Auflösung des Vereins fließt sein Vermögen — einschließlich der Anteile an der strako.net UG — an einen in der Satzung bestimmten Empfänger. Wer das ist, regelt die Vereinssatzung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Auflösung, und sie tut es nur in der äußersten Ausnahme. Für die Nutzer der Dienste bedeutet das, dass eine Auflösung kein stiller Vorgang sein kann, sondern ein bewusst beschlossener.
Kann ein Mitglied mehr als eine Stimme haben?
Nein. Es gilt eine Person, eine Stimme — unabhängig davon, welche Funktion das Mitglied ausübt. Ein Mitglied, das gleichzeitig als Entwickler in der UG arbeitet, hat genau eine Stimme. Ein Mitglied, das gleichzeitig im Vorstand sitzt, hat genau eine Stimme. Diese Gleichheit ist ein Grundprinzip der demokratischen Entscheidung.
Bekommen Mitglieder Anteile oder Gewinne?
Nein. Mitgliedschaft im Verein begründet keine Anteile an einem Vermögen und keinen Anspruch auf Gewinnausschüttung. Wenn die strako.net UG Gewinne erwirtschaftet, fließen sie zunächst in die Risikoreserve und später möglicherweise an den Verein. Die Mitgliederversammlung entscheidet als Eigentümerin, wie mit Überschüssen umgegangen wird. Sie können in die Weiterentwicklung der Plattform fließen, in die Schulung von Mitgliedern, in andere Vereinszwecke — aber nicht an einzelne Mitglieder ausgeschüttet werden.