Teil III — Wie funktioniert strako.net?

Die optionale Eigenständigkeit

Die meisten Dienste auf strako.net werden dauerhaft in der gemeinsamen UG laufen. Für einige wird sich die Frage stellen, ob sie in eine eigene UG ausgegliedert werden sollen. Das ist die optionale Eigenständigkeit.

Wann eine Ausgliederung in Frage kommt

Eine eigene UG kostet pro Jahr rund 40.000 Euro Geschäftsführung, Buchhaltung und Verwaltung. Eine Ausgliederung lohnt sich also frühestens dann, wenn der Dienst diese Kosten zusätzlich tragen kann, ohne dass sein Preis unattraktiv wird.

Daneben kann auch eine andere Überlegung eine Ausgliederung sinnvoll machen: besondere Risiken. Wenn ein Dienst aus rechtlichen, datenschutzbezogenen oder anderen Gründen ein erhöhtes Haftungsrisiko trägt, kann eine Trennung in eine eigene UG sinnvoll sein, damit dieses Risiko nicht auf andere Dienste durchschlägt.

Was sich für den Dienst ändert

In der eigenen UG trägt sich der Dienst strikt selbst. Alle direkten Kosten plus die eigene Geschäftsführung plus die anteiligen Gemeinkosten der eigenen UG werden ausschließlich aus den Nutzerbeiträgen finanziert. Querfinanzierung mit anderen Diensten der strako.net UG ist nicht mehr möglich, weil sie nicht mehr in derselben Hülle laufen.

Was sich für den Verein ändert

Der Verein bleibt 100 %-Eigentümer auch der ausgegliederten UG. Das Eigentumsverhältnis ändert sich nicht, sondern wird nur strukturell aufgeteilt: statt einer Tochter mehrere. Das Prinzip „Dienste gehören dauerhaft dem Verein" bleibt unverändert.

Warum optional

Nicht jeder Dienst sollte ausgliedern. Eine App für 200 Spezialinteressierte wird nie groß genug werden, um eine eigene UG zu tragen — und das ist in Ordnung. Solche Nischendienste bleiben in der gemeinsamen UG, profitieren von der gemeinsamen Geschäftsführung und der solidarischen Querfinanzierung.

Die optionale Eigenständigkeit ist also kein Karriereweg, den jeder Dienst gehen sollte, sondern eine Möglichkeit für solche Dienste, bei denen es sinnvoll ist.

Wer über die Ausgliederung entscheidet

Eine Ausgliederung in eine eigene UG ist nicht nur eine Frage der Mittelvergabe, sondern eine strukturelle Änderung des Modells. Sie verändert das Verhältnis zwischen Verein und seinen Diensten. Über solche grundsätzlichen Fragen entscheidet die Mitgliederversammlung.

Das Vorhaben wird vor der Mitgliederversammlung sorgfältig vorbereitet — mit allen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Aspekten. Die Mitglieder entscheiden dann, ob die Ausgliederung vollzogen wird.